Steuernews-TV Januar 2026
Eine doppelte Haushaltsführung liegt laut Finanzverwaltung vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand hat und gleichzeitig am Arbeitsort wohnt. Dem Bundesfinanzhof nach liegt ein eigener Hausstand auch dann vor, wenn die Person am Ort des Lebensmittelpunktes einen Ein-Personen-Haushalt im Haus der Eltern führt. In Steuernews-TV erfahren Sie mehr über ein Urteil eines Werkstudenten, der seine Wohnung als Werbungskosten geltend machen wollte.
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